Gesetzliche und regulative Vorgaben

Bezüglich der von Techno Blech GmbH hergestellten Produkte gibt es keine gesetzlichen, regulativen oder normativen Vorgaben. Indirekt wirkt die EG-Maschinenrichtlinie (EMV, Niederspannung), da die Produkte als Gerätegehäuse oder als Teile davon dazu beitragen, daß die Geräte der Kunden den vorgenannten Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, daß die Produkte hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität die Sicherheitsaspekte unterstützen müssen (Vermeidung scharfer Kanten, Berührungsschutz).

Wir fertigen ausschließlich nach Kundenwunsch. In der Verantwortung der Techno Blech GmbH liegt daher die qualitätsgerechte Ausführung Ihrer Aufträge. Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsverfahren und der entsprechenden Qualitätsnormen verfolgt unser QM-Beauftragter. Im Bereich der Fertigungsverfahren und der damit verbundenen Infrastruktur werden Gesetze und Vorschriften, sowie technische Regeln zum Umweltschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz tangiert.

Die zutreffenden und einzuhaltenden Gesetze, Richtlinien, Vorschriften und Normen werden im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit von der Berufsgenossenschaft vorgegeben. Außerdem wird ihre Relevanz durch die Geschäftsführer in regelmäßigen Inspektionen bzw. Betriebsprüfungen zur Umwelt und Arbeitssicherheit anhand der tatsächlichen Abläufe und daraus resultierenden Gefährdungen ermittelt.